Wie kann ich die Familie absichern?

In jungen Jahren macht man sich kaum Gedanken über den eigenen Tod und was danach kommt. Im Geist bleibt ja noch viel Zeit. Doch schnell stellt sich heraus: je älter man ist, desto schneller scheint die Zeit zu vergehen. In späteren Lebensjahren oder nach der Familiengründung verändern sich die Blickwinkel und früher oder später stellt sich die Frage, was ist nach meinem Tod mit meiner Familie? Ist sie abgesichert? Ist vorgesorgt, dass wenigstens die Beerdigungskosten bezahlt werden können und steht eventuell ein kleines finanzielles Polster für die kommenden Jahre ohne mich bereit?

Warum man die Familien absichern sollte

Da nicht jeder seinen Erben ein rosiges Konto oder hohe Bargeldbestände hinterlässt und in Partnerschaften – ob privater oder geschäftlicher Natur – oftmals finanzielle Abhängigkeiten bestehen, ist die Frage nach der Hinterbliebenenvorsorge mehr als berechtigt.

Nur wenige sparen auf dem Konto eigens Kapital oder deponieren Geld bar in der „Handkasse“ für das Leben der Hinterbliebenen nach dem eigenen Tod. Und die Versicherungswirtschaft offeriert genau für diesen Vorsorgefall ein passendes Versicherungsprodukt: die Risikolebensversicherung, auch bekannt als Todesfallversicherung. Zugegeben „Todesfallversicherung“ klingt nicht sonderlich attraktiv, doch dahinter verbirgt sich ein sinnvolles, interessantes Versicherungsprodukt. Der Name stammt daher, dass diese Versicherung ausschließlich den Todesfall des Versicherten als Leistungsfall sieht und damit eine Absicherung für die Hinterbliebenen darbietet.

Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird laut kapitallebensversicherungvergleiche.de die festgelegte Versicherungssumme aus der Todesfallversicherung fällig und von der Versicherungsgesellschaft an die im Vertrag benannten Personen ausbezahlt. Begünstigte, im Vertrag benannte Personen sind üblicherweise die Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder der versicherten Person. Weiterhin können aber auch geschäftliche Partner und Firmen sowie Vereine von dem Hinterbliebenenschutz einer Risikolebensversicherung profitieren.

Die verschiedenen Risikolebensversicherungen

Besondere Varianten der Risikolebensversicherung sind die Restschuldpolice und die verbundene Risikolebenspolice. Restschuldversicherungen werden vorrangig für die Sicherung von Darlehen verwandt und daher bei der Kreditvergabe vom gewährenden Institut oftmals sogar verlangt. Verstirbt die versicherte Person kann das bestehende Darlehen mit der Versicherungssumme aus der Restschuldversicherung getilgt werden. Durch regelmäßige Tilgung sinkt die Rückzahlungssumme des Darlehens im Laufe der Zeit – folglich die Restschuld, die die Hinterbliebenen im Todesfall zu tragen hätten.

Dementsprechend vermindert sich mit der Zeit auch die Versicherungssumme der Restschuldversicherung. Mehr Informationen über Lebensversicherungen erhält man auf der Webseite von kapitallebensversicherungvergleiche.de. Die Versicherungssumme der Police und der Rückzahlungsbetrag des Darlehens sollten stets übereinstimmen, um den angedachten Hinterbliebenenschutz tatsächlich zu realisieren.

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, einem weiteren Spezialfall, gibt es zwei versicherte Personen und einen Leistungsfall. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn einer der beiden versicherten Personen verstirbt und zwar in der Regel an den jeweils anderen. So können sich zum Beispiel kinderlose Partner oder Geschäftspartner gegenseitig absichern.

Die Beiträge zur Lebensversicherung

Wer eine Risikolebenspolice abschließen möchte, um Ehe-, Lebens-, Geschäftspartner, Kinder, weitere Familienangehörige, Vereine usw. im Falle des eigenen Todes abgesichert zu wissen, kann den Versicherungsvertrag über monatliche Versicherungsbeiträge finanzieren oder über die Zahlung einer Einmalsumme zu Beginn der Vertragslaufzeit.

Die Prämie für eine Risikolebensversicherung bemisst sich unter anderem nach der vereinbarten Vertragslaufzeit und Versicherungssumme sowie individuellen Risiken der versicherten Person, wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie eventuelle Risiken in Beruf und Freizeit. Für junge und gesunde Versicherte ergibt sich daher normalerweise ein sehr günstiger Beitrag. Auf der anderen Seite führen Vorerkrankungen und Risiken zu höheren Prämien, Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrages. Dennoch sind die Prämien für eine solche Police in der Regel relativ preiswert und mit der Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme später sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, interessant zum Beispiel nach Eheschließung, Geburt oder Hauskauf bzw. Hausbau.

Fazit: Ein Risikolebensvertrag ist eine günstige Option, Hinterbliebenenschutz zu verwirklichen, da tatsächlich ausschließlich der Todesfall der versicherten Person als Leistungsfall vereinbart ist. Andere Produkte, die auch im Erlebensfall eine Leistung ausschütten, müssen hierfür ansparen, was sich wiederum in den Versicherungsbeiträgen niederschlägt. Wer also nur den Todesfall absichern will, ist mit einer Risikolebensversicherung gut beraten.

Meine Eltern beispielsweise haben beide jeweils eigenständige Verträge mit Versicherungssummen, die der Höhe nach so gewählt sind, dass die Beerdigung abgedeckt werden kann. So muss weder der Partner noch die Kinder für diese Kosten aufkommen und dies hilft allen schon gewaltig, wenn man bedenkt, was ein „einfaches“ Begräbnis heutzutage kostet.

Ich selbst besitze (noch) keine Risikolebensversicherung zur Deckung meiner Beerdigungskosten, jener Gedankengang kommt sicher später. Meine Eltern haben auch recht „spät“ mit ihren Verträgen angefangen, aber da die Versicherungssumme relativ moderat ist, sind es die Versicherungsprämien ebenfalls, auch mit einem Eintrittsalter von 55. Lebensjahren aufwärts. Wir haben aber zumindest eine Restschuldversicherung, die das Darlehen für unser Häuschen deckt. Dies war verlangt vom Kreditinstitut, wir hätten diese Police aber auch ohne Aufforderung abgeschlossen, sie ist ohne Frage sinnvoll! Schließlich möchte man seinen Partner abgesichert wissen und ihn nicht zusätzlich mit hohen Kreditraten, die er dann allein zu bewältigen hätte, belasten.